AGB
Outdoorfun-nord.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für Angebot, Lieferung und Leistungen von Outdoorfun-nord.de gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot und Vertragsabschluss
- Nach angeben der Kontaktdaten gehen Sie eine verbindliche Mietung ein.
- Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Zahlung und Kaution
- Bezahlung Bar bei Abholung oder via Paypal
- Die Kaution wird in bar hinterlegt.
Eigentumsvorbehalt
- Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.
Regelungen bei Selbstabholung
- Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Outdoorfun-nord.de übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
Buchungen
Diese müssen schriftlich erfolgen.
Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.
- Bei der Vermietung von Mietobjekten (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
- Bei Regen müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
- Die Eventmodule müssen sauber und trocken verpackt werden ( Vermeidung von Schimmelpilz ).
- Bei Nichtbeachtung werden Reinigungsgebühren in Höhe von 30€ und Trocknungskosten in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt.
- Wird die Hüpfburg nicht ordentlich zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten in Höhe von 30€ in Rechnung gestellt.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
Stornierung des Vertrages
- Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:
20% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
50 % wenn Sie bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum absagen.
70% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00 Uhr) absagen.
100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00).
Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreisekosten in voller Höhe berechnet.
Haftung
- Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.
- Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.
- Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch nicht stattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
- Werden Mietsachen nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr in Höhe von einem Zusatztag. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 30€ berechnet.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Richtlinien
- Die Hüpfburgen sind auf geraden Untergrund zu stellen.
- Keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburgen nehmen.
- Das Betreten der Hüpfburgen geschieht ohne Schuhe.
- Auf den Hüpfburgen ist das Essen und Trinken strengstens verboten.
- Benutzung der Hüpfburgen ist nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
- Warntafel beachten (Max. Belastung etc.).
- Bei Regen / Sturm und Gewitter unverzüglich die Hüpfburgen abbauen und vor den Witterungseinflüssen schützen.